AGB

1. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit der: MTN – Einrichtung und Montage GmbH, Kleiner Moorweg 16, 25436 Tornesch, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Pinneberg HRB 7757 PI.
Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer +49(0) 4122/ 92978-10, sowie per E-Mail unter info@mtn-einrichtung.de.

2. Vertragsabschluss

Ausgenommen von Barkäufen, kommen Verträge mit uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Der Vertragsabschluß richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Angebot und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, und ist eine vom Besteller danach gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen entbinden uns für die Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn eigene Transportmittel der MTN verwendet werden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto ab Werk unserer Gesellschaft. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport und Transportversicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Bestellers. Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur jeweiligen Lieferzeit anwendbaren Preisliste berechnet. Nach einer Auftragserteilung über eine Gesamtsumme ab 50.000€ bestehen wir auf eine Vorauszahlung beziehungsweise auf eine Abschlagszahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme. Diese Abschlagszahlung muss binnen 7 Tagen erfolgen. Die restlichen 70% werden je nach erbrachter Lieferung oder Dienstleistung in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die vereinbarten Preise sind im Ganzen innerhalb von 14 Tagen fällig, sofern auch hier nichts anderes vereinbart ist. Eine einseitige Preiserhöhung durch MTN ist zulässig, soweit sich der Listenpreis für die zu liefernden Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen sich erhöht hat. Dies ist dem Besteller spätestens ein Monat vor Lieferzeitpunkt schriftlich mitzuteilen. Der Besteller hat sodann das Recht, uns gegenüber durch schriftliche Erklärung binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Tut er dies nicht, so gilt der neue, erhöhte, bekannt gegebene Listenpreis als vereinbart. Werden Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung geleistet, so berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 %. Die Geldendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unbenommen. Der Besteller hat gegenüber unseren Forderungen kein Zurückhaltungsrecht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderungen von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Besteller nur mit Zustimmung der MTN an Dritte abgetreten werden.

5. Annahme

Der Besteller/ Empfänger ist verpflichtet, die bestellte Ware selber Abzuladen oder Zusatzleistungen wie, abladen, transportieren und montieren separat zu beauftragen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald MTN die Lieferung des Gegenstandes oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten hat. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 8 Tagen, so steht MTN gleichwohl der vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so hat er die MTN entstehenden Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten. Verlangt MTN die Abnahme der bestellten Gegenstände mit dem Hinweis, dass nach Ablauf einer zweimonatigen Frist die Gegenstände verwertet werden, und nimmt der Besteller die bestellten Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist ab, so ist MTN berechtigt, die Gegenstände durch freihändigen Verkauf zu Lasten des Bestellers bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös ist nach Abzug eventueller Verwertungskosten auf die Zahlungsverpflichtung des Bestellers zu verrechnen. Nimmt der Besteller die vereinbarte Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ab, so kann MTN insoweit 50 % der für die Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ersatz für die ihr entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom Besteller verlangen. Soll höherer Schadensersatz geltend gemacht werden, so ist dieser insgesamt im Einzelnen nachzuweisen. Der Besteller ist berechtigt, weniger zu bezahlen, wenn er den Nachweis führt, dass die MTN – Einrichtung und Montage GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Ersatz entstanden ist.

6. Gewährleistung

Für gebrauchte Vertragsgegenstände übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen übernehmen wir für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistung Gewährleistung wie folgt:

a) für Waren:
Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Der Gewährleistungsanspruch verjährt mit Ablauf von 24 Monaten nach Übergabe der Waren an den Besteller. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung in unseren Geschäftsräumen oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit dies vereinbart ist oder der Besteller Kaufmann ist. Dies gilt auch und insbesondere, wenn die Nachbesserung in den vom Besteller bestimmten Räumen durchgeführt wird.

b) allgemein:
Jede Gewährleistungsverpflichtung unsererseits erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt worden sind. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Bei Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferung besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung. Etwaige Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Überlassung des Kauf- bzw. Nutzungsgegenstandes zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Gewährleistungsanspruch mehr.

7. Schutzrechte für Dritte

Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut oder erstellt worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen, gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Unabhängig davon, dass wir keine Haftung für die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter übernehmen, werden wir in einem solchen Falle uns bemühen, eine für den Besteller günstige Regelung zur Weiternutzung der betroffenen Ware zu finden. Hat der Besteller, trotz des vorstehenden Haftungsausschlusses Ansprüche gegen uns, so beschränken sich diese Ansprüche nach unserer Wahl darauf, dass der Besteller verlangen kann, dass die Ware von uns so geändert wird, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzt, oder dass wir dem Besteller ein Nutzungsrecht verschaffen. In jedem Falle haften wir auch insoweit nur bis zur Höhe des jeweiligen Kaufpreises.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren, Dienstleistungen und des Weiteren bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller, unser Eigentum. Bei Verarbeitung werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen.

9. Haftung

Wir haften für Schäden des Bestellers nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und nur für unmittelbare, nicht für mittelbare oder Mangelfolgeschäden. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche nach §309 Nr. 7b BGB, unabhängig davon, auf welcher Bestimmung sie beruhen.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben wirksam.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pinneberg. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes.

12. Bestätigung des Bestellers

Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für das Zustandekommen dieses Vertrages erforderlich ist.